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Vorstoß des Berliner Senats in der Beschneidungsdebatte

Die Diskussion um die Zirkumzision hat in den letzten Monaten hohe Wellen geschlagen. Nachdem viele Ärzte und Krankenhäuser sich entschlossen hatten aufgrund der Rechtsunsicherheit keine Beschneidungen mehr durchzuführen, entstand ein Vakuum, das von gesetzgeberischer Seite geschlossen werden muss, um religiöses muslimisches und jüdisches Leben in Deutschland weiterhin zu gewährleisten. Die erste Hoffnung auf eine umgehende Reaktion des Gesetzgebers hat sich schnell zerschlagen, Eltern, die ihre Söhne beschneiden lassen wollten, blieben rat- und hilflos zurück.
Der Berliner Senat hat eine Regelung geschaffen, nach der eine Beschneidung möglich ist, wenn die schriftliche Einwilligung beider Sorgeberechtigter vorliegt, der Eingriff nach medizinisch fachgerechtem Standard vorgenommen wird und die Eltern eine schriftliche Erklärung bzgl. ihrer religiösen Motivation sowie der Notwendigkeit der Beschneidung noch vor der Religionsmündigkeit des Kindes durchzuführen, abgeben.

Nach Rückfragen an den Berliner Senat haben wir ein Formblatt für eine Elternerklärung entwickelt, dass dem genügen sollte; insbesondere für Familien ohne Moscheeanbindung kann diese eine Erleichterung sein. Ungeachtet dieser Übegangslösung werden wir uns weiter dafür einsetzen, dass eine Beschneidung wieder ohne Einschränkungen möglich sein wird.

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