Thilo Sarrazins Buch „Deutschland schafft sich ab“ hat u.a. dazu geführt, dass die Diskussion um ein Kopftuchverbot für Schülerinnen wieder virulent wurde. Auf der Grundlage des Bundesverfassungsgerichtes von 2003 und
Heute entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf, dass das Tragen eines Kopftuches bei einer Bewerberin um eine Stelle im allgemeinen Verwaltungsdienst kein Eignungsmangel ist, sondern von der grundgesetzlich garantierten Religionsfreiheit gedeckt ist.
Wie der Presse zu entnehmen war, hat in Berlin ein Richter eine Kopftuch tragende Anwältin mehrfach aufgefordert, im Gerichtssaal ihr Kopftuch abzunehmen. Erfreulicherweise hat der Präsident der Rechtsanwaltskammer Berlin in
Zwei Rechte mit Verfassungsrang im Clinch – am 11. September entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass ein muslimisches Mädchen am koedukativen Schwimmunterricht teilnehmen muss. Hier lohnt sich ein Blick auf das Gesamtbild.
Im Mai fand in Brühl das mittlerweile 8. Zukunftsforum Islam unter dem Titel: „Muslime als Akteure der Zivilgesellschaft in Deutschland: Zwischen Emanzipation und Anpassung“ statt. Das Aktionsbündnis hat sich dort
Bericht zur Fachtagung „Muslimfeindlichkeit. Phänomene und Gegenstrategien“ der Deutschen Islam Konferenz, 4.-5. Dezember 2012 (Eine kürzere Version dieses Berichtes ist erschienen in Hikma. Zeitschrift für Islamische Theologie und Religionspädagogik 4,
Wir freuen uns, dass die von zwei Berliner Schwestern übernommene Vorstellung des Aktionsbündnisses im Rahmen der Berliner Islamwoche so schnell konkrete Früchte getragen hat: wir durften zwei neue Mitglieder begrüßen
Schon seit geraumer Zeit engagiert sich der Verfassungsschutz im Bildungsbereich. Im Kampf gegen unterschiedliche Extremismen werden dabei manchmal gesetzliche Grenzen überschritten, insbesondere, wenn es darum geht, religiöse Inhalte als noch