Thilo Sarrazins Buch „Deutschland schafft sich ab“ hat u.a. dazu geführt, dass die Diskussion um ein Kopftuchverbot für Schülerinnen wieder virulent wurde. Auf der Grundlage des Bundesverfassungsgerichtes von 2003 und
Heute entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf, dass das Tragen eines Kopftuches bei einer Bewerberin um eine Stelle im allgemeinen Verwaltungsdienst kein Eignungsmangel ist, sondern von der grundgesetzlich garantierten Religionsfreiheit gedeckt ist.