• info[at]muslimische-frauen.de
  • +49(0)2236/948633

Presseerklärung zum Urteil bezüglich des Berliner Neutralitätsgesetzes

Vor dem Arbeitsgericht Berlin hat eine Klägerin, die gegen das Land Berlin geklagt hatte, weil sie aufgrund des Neutralitätsgesetzes nicht an einer Grundschule tätig sein darf, erst einmal verloren. Die Versetzung an eine andere Schule sei rechtmäßig, da das Neutralitätsgesetz nach Ansicht des Gerichtes nicht verfassungswidrig sei. Inssan e.V. und das Bündnis #GegenBerufsverbot, dem auch das AmF angehört, fordern: Das Neutralitätsgesetz darf nicht länger bestehen bleiben.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Skip to content