• info[at]muslimische-frauen.de
  • +49(0)2236/948633

Zwei Verfahren – ein Ziel: Kein Berufsverbot für muslimische Frauen mit Kopftuch!

Das Bündnisses #GegenBerufsverbote, in dem auch das AmF Mitglied ist, gibt folgende Pressemitteilung heraus:

Zwei Verfahren – ein Ziel:
Kein Berufsverbot für muslimische Frauen mit Kopftuch!

Das Berufungsverfahren gegen das Neutralitätsgesetz ruht bis zum Ausgang des weiteren Prozesses am Bundesarbeitsgericht. Dieser wird dafür ausschlaggebend sein, ob muslimische Frauen mit Kopftuch in Berlin zukünftig gleichberechtigten Zugang zum Beruf als Lehrerin erhalten.

Pressemitteilung des Bündnisses #GegenBerufsverbot

Berlin, 30.04.2019. Im April 2017 klagte eine muslimische Grundschullehrerin gegen das Land Berlin, um weiter unterrichten zu dürfen. Unter Anführung des Neutralitätsgesetzes hatte das Land Berlin, ihr Arbeitgeber, sie aufgrund des Tragens eines Kopftuchs nach einem Tag gegen ihren Willen an eine Berufsschule versetzt. Ihre Klage wurde abgewiesen. Die Klägerin legte am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg daraufhin Berufung ein, um sich gegen diese Diskriminierung zu wehren. Am heutigen Verhandlungstag entschieden das Gericht und die Parteien das Verfahren ruhen zu lassen. Grund dafür ist die Überlegung, den Ausgang eines ähnlichen Klageverfahrens vor dem Bundesarbeitsgericht abzuwarten. In dem ähnlichen Berufungsverfahren letztes Jahr hatte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg geurteilt, das sog. Berliner Neutralitätsgesetz müsse verfassungsgemäß im Sinne der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2015 ausgelegt werden. Pauschale Kopftuchverbote sind demnach nicht mit dem Grundgesetz, das Religionsfreiheit garantiert, vereinbar. Das Land Berlin akzeptierte diesmal das Urteil nicht und legte beim Bundesarbeitsgericht (BAG) Revision ein. Das BAG-Verfahren wird auf alle künftige Verfahren Auswirkungen haben: „Ich hoffe, dass das BAG ebenfalls zu dem Ergebnis kommt, dass das Neutralitätsgesetz verfassungsgemäß ausgelegt werden muss. Wenn das BAG meiner Mandantin recht gibt, muss das Land Berlin sich zukünftig an diese Entscheidung halten“, so die Anwältin Maryam Hashemi. „Lehrerinnen mit Kopftuch würden so nicht mehr von dem Beruf, für den sie qualifiziert sind, ausgeschlossen werden. Sie müssten so auch nicht mehr vor Gericht ziehen, um ihr Recht auf freie Berufswahl – ebenfalls im Grundgesetz verankert – zu verteidigen“, so Zeynep Çetin vom Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit (Inssan e.V.). Das Bündnis #GegenBerufsverbot setzt sich für die selbstbestimmte Berufswahl muslimischer Frauen ein. Die Abschaffung des diskriminierenden Neutralitätsgesetzes ist hierfür Voraussetzung. Das Bündnis ist ein Zusammenschluss mehrerer Organisationen und Privatpersonen, die zum Thema Anti-Rassismus und Feminismus arbeiten und in der Debatte um das sogenannte Neutralitätsgesetz sowohl die Betroffenenperspektive als auch menschen-, bürger- und frauenrechtliche Argumente sichtbar machen möchte.

Die .pdf-Version der Pressemitteilung findet sich hier.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Skip to content