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Im Rahmen seiner politischen Arbeit richtet sich das Aktionsbündnis muslimischer Frauen direkt an die Politik. In diesem Jahr wurden folgende Stellungnahmen verfasst:

Gesetz zum Erscheinungsbild von Beamt:innen

Am 23.02.2021 gab das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat in einer Pressemitteilung bekannt, einen Gesetzentwurf vorgelegt zu haben, der (u.a.) das Erscheinungsbild von Beamtinnen und Beamten regeln soll. In dem Gesetzentwurf geht es – Anlass hin oder her – jedoch nicht mehr nur um Tätowierungen mit verfassungswidrigen Inhalten, sondern auch um Kopftuch, Kippa und Schmuckkreuz.

Zum Hintergrund, der rechtlichen Einordnung und möglichen gesellschaftspolitischen Konsequenzen haben wir ausführlich Informationen zusammengetragen.

Berufsverbote in der Justiz

Unser Hauptarbeitsfeld ist die Gleichstellung beim Zugang zum Arbeitsmarkt – insbesondere im Hinblick auf die Gleichstellung von Männern und Frauen und die Gleichbehandlung von Religionen und Weltanschauungen. Seit dem anhängigen Verfahren bzgl. des Kopftuchs im Rechtsreferendariat, werden in vielen Bundesländern „Neutralitätsgesetze“ in der Justiz diskutiert. Diese sollen Richter:innen aber auch Justizpersonal weit darüber hinaus treffen und sind besonders nachteilig für kopftuchtragende Frauen. Aus diesem Grund haben wir für mehrere Landtage Stellungnahme verfasst, die deutlich machen, dass die geplanten Gesetze gegen diverse grundrechtliche Prinzipien verstoßen, parteipolitisch motiviert sind, anti-emanzipatorisch und anti-integrativ wirken und diskriminierende und vorurteilsbelastete Einstellungen in besonderem Maße staatlich schützen.

Niquabverbot an Universitäten

Die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel erließ Ende Januar 2019 eine Richtlinie, die das Tragen von Gesichtsschleiern in Lehrveranstaltungen, Prüfungen und Gesprächen verbietet, die sich auf das Studium beziehen. Diese Ereignisse nahm die AfD-Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein zum Anlass, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Gesichtsverschleierung an der Hochschule verbieten sollte. In der Stellungnahme werden rechtlichen und gesellschaftspolitischen Erwägungen dargelegt. Wir halten das geplante Verbot für verfassungswidrig und darüber hinaus für kontraproduktiv im Hinblick auf eine gelingende Integration und ein friedliches Zusammenleben.

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