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Das Aktionsbündnis muslimischer Frauen wurde als gemeinnütziger Verein Ende 2009 gegründet. In unserer Anfangszeit ging es um die Schaffung einer breiten Basis, die uns im Jahr 2010 die Mitgliedschaft im deutschen Frauenrat ermöglichte. Seit 2012 ist das AmF Mitglied bei UN-Women Deutschland.

Engagement für Gleichstellung muslimischer Frauen

Im Rahmen unserer Mitgliedschaft im Deutschen Frauenrat haben wir uns 2016/2017 im Fachausschuss „Flucht und Integration“ und 2019 bis 2021 im Fachausschuss „Demokratie unter Druck“ engagiert. Darin geht es um eine Analyse des Erstarkens antifeministischer Positionen und Anfeindungen durch rechtspopulistische Kräfte in der Gesellschaft und die Entwicklung von Handlungsansätzen dagegen. Auf unsere Anträge hin beschloss der Deutsche Frauenrat 2018 auf seiner Mitgliederversammlung, sich für die Stärkung der Selbstbestimmung muslimischer Frauen und den Abbau der Einschränkung der Berufsfreiheit durch gesetzliche Kopftuchverbote einzusetzen.

Im Zuge der Förderung von politischer Bildung hat das AmF mehrere Tagungen organisiert, die sich mit den Themen „Empowerment muslimischer Frauen“ (2010), „Geschlechtergerechtigkeit“ (2011) und „Diskriminierung als Nährboden für Radikalisierung“ (2015) auseinandergesetzt haben. Im Jahr 2016 wurde in Kooperation mit der Friedrich-Ebert-Stiftung eine zweiteilige Tagung zum Thema „Islamischer Feminismus“ ausgerichtet.

Seit Anfang 2019 wird die Arbeit des AmF im Rahmen des Projekts „Muslimische Frauen für mehr Teilhabe“ durch die Robert Bosch Stiftung gefördert. Dabei setzt sich das AmF für den barrierefreien Zugang zum Arbeitsmarkt für Frauen mit sichtbarem Migrationshintergrund ein. Unter anderem richteten wir im Rahmen des Projekts den Workshop „Kommunikation der Macht“ für Frauen im Berufsleben und die Live-Talk-Reihe „Arbeit und Teilhabe“ aus, die sich mit den Vorteilen von Diversität im Arbeitsmarkt beschäftigt.

Fachliche Expertise

Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben oder aktuelle gerichtliche Verfahren zu schreiben, betrachten wir als einen unserer wichtigsten Arbeitsbereiche. So haben wir in Stellungnahmen für das Bundesverfassungsgericht zu den Klagen gegen das Kopftuchtuchverbot im Schuldienst und gegen das Kopftuchverbot im KiTa-Bereich unseren Standpunkt geteilt. Beide Verbote wurden vom Bundesverfassungsgericht 2015 bzw. 2016 aufgehoben; seitdem können Lehrerinnen und Erzieherinnen an staatlichen Schulen und KiTas wieder mit Kopftuch arbeiten. 2017 verfassten wir eine Stellungnahme zur Verfassungsklage einer Rechtsreferendarin mit Kopftuch; 2020 befand das Gericht, die Entscheidung für oder gegen ein Verbot liege in der Kompetenz des jeweiligen Landesgesetzgebers. Eine Verletzung der staatlichen Neutralität in der Justiz liege durch das Tragen eines religiös motivierten Bekleidungsstückes jedoch nicht vor.

In 2018 bis 2020 kommentierten wir mehrere geplante Gesetzesvorhaben mit Stellungnahmen: Den Referentenentwurf des Berliner Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG-E), die beabsichtigte Einführung eines Niqabverbots an der Uni Kiel, die geplante Einführung von Neutralitätsgesetzen in der Justiz (NRW und Niedersachsen), die Schulrechtsänderung bzgl. des Religionsunterrichts in NRW und die Einführung eines Niqabverbot an der Schule (Schleswig-Holstein).

Kooperationen

Im Rahmen unseres politischen Engagements beteiligt sich das AmF seit 2017 am Projekt Wahlkompass Antidiskriminierung, das überregional vom Antidiskriminierungsverband Deutschland und der Gesellschaft gegen Gewichtsdiskriminierung e.V. getragen wird. Mithilfe von spezifisch auf die Interessen muslimischer Frauen zugeschnittener Fragen an die Parteien werden im Vorfeld wichtiger Wahlen Wahlprüfsteine erstellt. So sorgen wir dafür, dass unsere Interessen wahrgenommen werden.

Netzwerke, in denen wir uns gemeinsam mit anderen für Gleichberechtigung und Teilhabe einsetzen sind das „#Bündnis gegen Berufsverbot“, die „CLAIM – Allianz gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit“ und das „Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit“.

Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen

In der Deutschen Islamkonferenz II (2010-2015) war das AmF über unsere Vorstandsvorsitzenden Tuba Isik vertreten. In der Arbeitsgruppe „Geschlechtergerechtigkeit als gemeinsamen Wert leben“, in der es auch um den Zugang von Muslim*:nnen zum Arbeitsmarkt ging, arbeiteten wir an zwei Handreichungen mit. An der DIK III (seit November 2018) nimmt das AmF als Lobbyorganisation muslimischer Frauen teil.

Bei der Erstellung des Nationalen Aktionsplans Integration (2019) ist das AmF im Themenforum „Antidiskriminierung und Maßnahmen gegen Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ engagiert.

Auf Landesebene beteiligt sich das AmF seit 2019 am Projekt „Islam und Muslime NRW“, das auf die Gründung einer Koordinierungsstelle für Muslimisches Engagement NRW abzielt.

Ausgewählte Tätigkeiten des letzten Jahres

Seit seiner Gründung trägt das AmF in Form von Inputs oder Workshops dazu bei, das Problem struktureller Benachteiligung von muslimischen Frauen in das gesellschaftliche Bewusstsein zu tragen. Dabei geht es vor allem um den Bildungsbereich und den chancengleichen Zugang zum Arbeitsmarkt.

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