Bei der Mitgliederversammlung am 18. Dezember in Köln wurde ein neuer Vorstand gewählt. Leider nicht mehr kandidiert hat Dr. Tuba Isik. Wir danken ihr ganz herzlich für die gute Zusammenarbeit
Das Bundesverfassungsgericht wertet ein pauschales Kopftuchverbot für Erzieherinnen in öffentlichen Kindertagesbetreuungseinrichtungen als unverhältnismäßigen Eingriff in die Religionsfreiheit. Die Argumentation folgt der 2015 ergangenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuch im Schuldienst.