Das Bundesverfassungsgericht wertet ein pauschales Kopftuchverbot für Erzieherinnen in öffentlichen Kindertagesbetreuungseinrichtungen als unverhältnismäßigen Eingriff in die Religionsfreiheit. Die Argumentation folgt der 2015 ergangenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuch im Schuldienst.