Ein pauschales Kopftuchverbot für Erzieherinnen in öffentlichen KiTa-Einrichtungen ist nicht zulässig
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- Erstellungsdatum 13. Oktober 2022
- Zuletzt aktualisiert 22. März 2023
Ein pauschales Kopftuchverbot für Erzieherinnen in öffentlichen KiTa-Einrichtungen ist nicht zulässig
Das Bundesverfassungsgericht wertet ein pauschales Kopftuchverbot für Erzieherinnen in öffentlichen Kindertagesbetreuungseinrichtungen als unverhältnismäßigen Eingriff in die Religionsfreiheit. Die Argumentation folgt der 2015 ergangenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuch im Schuldienst.
Hier findet sich die Kurzanalyse zum Download.