Informationen zur gesetzlichen Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten
- Version
- Download 95
- Dateigrösse 542 kB
- Datei-Anzahl 1
- Erstellungsdatum 26. April 2021
- Zuletzt aktualisiert 22. März 2023
Am 23.02.2021 gab das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat in einer Pressemitteilung bekannt, einen Gesetzentwurf vorgelegt zu haben, der (u.a.) das Erscheinungsbild von Beamtinnen und Beamten regeln soll. Am 21.04.2021 wurde er im federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat debattiert und bereits am Tag darauf wurde die Gesetzesnovelle ohne Aussprache im Plenum angenommen. Nach öffentlicher Kritik wurde in der Beschlussempfehlung erklärt, bie der Neuregelung handle es sich nicht um ein pauschales Kopftuchverbot. Gleichzeitig bemüht der der Gesetzgeber eine Argumentationskette, die ein pauschales Verbot religiös konnotierter Bekleidung (Schmuckkreuze lassen sich in den Halsausschnitt stecken) legitimiert und gesetzlich verankert. Informationen zu Hintergrund und potentellen Auswirkungen des neuen Gesetzes sind hier zusammengetragen.