Nach dem Beschluss des Ersten Senats vom 27. Januar 2015 (1) ergibt sich folgendeRechtslage im Schuldienst: 1. Die Privilegierung christlicher und jüdischer Zeichen ist nichtig, d.h. sie gilt ab sofort
Heute entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf, dass das Tragen eines Kopftuches bei einer Bewerberin um eine Stelle im allgemeinen Verwaltungsdienst kein Eignungsmangel ist, sondern von der grundgesetzlich garantierten Religionsfreiheit gedeckt ist.
Schon seit geraumer Zeit engagiert sich der Verfassungsschutz im Bildungsbereich. Im Kampf gegen unterschiedliche Extremismen werden dabei manchmal gesetzliche Grenzen überschritten, insbesondere, wenn es darum geht, religiöse Inhalte als noch
Der koedukative Schwimmunterricht: Von der Leibesübung zum Lackmustest für eine geglückte Integration Kürzlich sprach der Hessische Verwaltungsgerichtshof ein Urteil zum koedukativen Schwimmunterricht, darin wurde klagende Schülerin zur Teilnahme verpflichtet. Das
Die Diskussion um die Zirkumzision hat in den letzten Monaten hohe Wellen geschlagen. Nachdem viele Ärzte und Krankenhäuser sich entschlossen hatten aufgrund der Rechtsunsicherheit keine Beschneidungen mehr durchzuführen, entstand ein