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  • Erstellungsdatum 26. August 2021
  • Zuletzt aktualisiert 26. August 2021

FOTO AKTION DER BÜNDNIS #GEGENBERUFSVERBOT

Land Berlin missachtet Rechtsprechung und diskriminiert weiter muslimische Lehrerinnen mit Kopftuch: Wo bleibt die gesetzgeberische Umsetzung der Entscheidung der Gerichte?

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 27.08.2020 letzten Jahres die Verurteilung des Landes Berlin zur Zahlung einer Entschädigung nach dem AGG bestätigt. Dies aufgrund der Verweigerung, eine angehende Lehrerin mit Kopftuch einzustellen. Das BAG hat die Bildungsverwaltung an die langjährige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) erinnert: Ein pauschales Kopftuchverbot ist verfassungswidrig. Die Praxis der Verweigerung der Einstellung wird von der Bildungsverwaltung jedoch fortgesetzt. Pressemitteilung des Bündnis zum herunterladen.

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