20 Jahre Kopftuch-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – Nach dem Verbot ist vor dem Verbot
Am 24. September 2003 sprach das Bundesverfassungsgericht die später Kopftuch I- genannte Entscheidung. Geklagt hatte Fereshta Ludin, die einige Jahre zuvor nach erfolgreichem Referendariat nicht in den Schuldienst aufgenommen worden war. Dass sie ihr Kopftuch nicht ablegen wollte, galt als „Eignungsmangel“, der eine Ablehnung rechtfertigte. Die AmF-Vorsitzende Gabriele Boos-Niazy wirft einen Blick zurück auf die Zeit seit dieser ersten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bis 2015, als die Kopftuch II-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein pauschales Kopftuchverbot als einen unverhältnismäßigen und damit unzulässigen Eingriff in die Grundrechte der Lehrerinnen beurteilte. Der Artikel beschreibt die Hoffnungen und Enttäuschungen der betroffenen Frauen und ihre Suche nach Auswegen. Zuletzt gibt es noch einen – nicht sehr erfreulichen – Blick auf neu geschaffene Verbote, die diesmal zwar alle religiös konnotierten Kleidungs- und Schmuckstücke verbieten, tatsächlich jedoch vor allem kopftuchtragende Frauen treffen – ein klassisches Beispiel dafür, wie intersektionale Diskriminierung wirkt. Der Artikel ist hier abrufbar. |