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Stellungnahmen zum Landes-Antidiskriminerungsgesetz Berlin

Um die gleichberechtigte Teilhabe aller Bürger*innen gewährleisten und Ausgrenzungen entgegenzutreten, will das Land Berlin mit einem neuen Landes- Antidiskriminerungsgesetz erlassen. Dieser Vorstoß ist bisher einmalig und enthält unter anderem die von Antidiskriminierungsverbänden schon lange geforderte Möglichkeit zur Verbandsklage.

Die Möglichkeit uns zum Gesetzesentwurf vom 05.07.2018 zu äußern haben wir genutzt: In einer gemeinsamen Stellungnahme von 24 Organisationen aus dem Antidiskriminierungsbereich wurde der Entwurf ausführlich kommentiert. Zwar begrüßen wir die Arbeit der Landesregierung für die Weiterentwicklung einer aktiven Antidiskriminierungspolitik, sehen aber einige problematische Stellen, die der Zielsetzung eine Kultur der Wertschätzung von Vielfalt zu fördern nur bedingt entsprechen bzw. sogar widersprechen. Insbesondere geht es dabei um die Formulierung von § 5 Abs. 1. Die aktuelle Fassung schränkt den Diskriminierungsschutz übermäßig ein, denn er nimmt alle Diskriminierungen aus dem Diskriminierungsverbot des LADG aus, die auf „Rechtsvorschriften“ beruhen. Außerdem fordern wir, die gelisteten Diskriminierungsgründe zu erweitern, die Ombudsstelle mit stärkeren Kompetenzen ausstatten und strukturelle Maßnahmen gesetzlich im Landesprogramm zu verankern. Die gemeinsame Stellungnahme soll die Dringlichkeit von Nachbesserungen in diesen Bereichen zu betonen.

Zusätzlich zu dem gemeinsamen Papier von Antidiskriminierungsakteur*innen haben wir in einer eigenen Stellungnahme zusätzliche Schwerpunkte gesetzt. Als Interessenvertretung muslimischer Frauen, sehen wir besonders kritisch, dass der Entwurf zum Landesantidiskriminierungsgesetz explizit öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse und die Beschäftigungsverhältnisse des Landes Berlin ausklammert. Gerade dort zeigen sich besonders die Auswirkungen des Berliner Neutralitätsgesetzes, das weitreichende Berufsverbote unter anderem für Kopftuch tragende Frauen implementiert. Damit sehen wir den jetzigen Entwurf als eine klare politische Entscheidung dafür, an der bestehenden Ausgrenzung muslimischer Frauen aus dem öffentlichen Dienst festhalten zu wollen.

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