Fachtag Heimat und Identität
Die neu gegründete Islamische Akademie NRW e.V. stellt sich mit dem Fachtag „Heimat und Identität“ vor. Jenseits der üblichen Integrationsdebatte wurden Zugehörigkeiten definiert und über Herausforderungen einer selbstverständlichen Anerkennung der muslimisch-deutschen Identität gesprochen. Die AmF-Vorstandsvorsitzende Gabriele Boos-Niazy beteiligte sich mit einem Workshop.
Nach den Grußworten von Ali Tasbas (Islamische Akademie NRW), Christoph Müller-Hofstede (bpb) und Pfarrer Friedrich Stiller (Evangelische Kirche) war der Vormittag wissenschaftlichen Vorträgen gewidmet.
Den Beginn machte Prof. Çefli Ademi (Westfälische Wilhelms-Universität Münster) mit seinem Vortrag „Zwischen Grundgesetz, Religion und Islam – Heimat muslimisch gedacht“. Zunächst stellte er klar: „Unser Verfassungsrecht kennt keine fremde Religion“. Vielmehr seien verfassungsrechtlich garantierte Freiheiten als universelle Menschenrechte gedacht, die in jeder Gesellschaft Bestand haben können. Auch mit dem Fehlschluss, staatliche Neutralität müsse religionsfeindlich sein, räumte er auf: „Säkularität ist ein neutraler Entfaltungsspielraum, keine konkurrierende Ideologie.“ Versuche, den Begriff der Neutralität für die eigene Weltanschauung zu instrumentalisieren, führte er auf Unkenntnis der Verfassung zurück. Der Staat habe eine positive Haltung gegenüber religiösen und ethischen Werten im Allgemeinen, zeige aber eine „respektvolle Nichtidentifikation“ gegenüber einzelnen Religionen/Weltanschauungen. Die Verfassung sei keine Wertebotschaft an die man glauben müsse. Es sei eine freie Entscheidung ob man gegenüber den Verfassungswerten eine moralische Affinität habe und wie man diese begründe.
Im zweiten Teil seines Vortrags erklärte Prof. Çefli Ademi, wie aus muslimischer Sicht die moralische Affinität zur Verfassung religiös begründet sei. Dazu ging der auf Prinzipien der Rechtsfindung nach islamischer Lehre und den Umgang mit divergierenden Meinungen ein. „Nicht die Quantität der Meinung ist entscheidend, sondern die Qualität der Meinungsbegründung.“ Islamisches Recht und Verfassungsrecht leiteten sich aus den gleichen Prinzipien ab, nämlich, die Religionsfreiheit zu garantieren, die Familie zu schützen und Schaden vom Menschen und der Gesellschaft abzuwenden. Eine gute Zusammenfassung seiner Thesen wurde anlässlich des 70jährigen Jubiläums des Grundgesetzes veröffentlicht.
Im Anschluss folgte ein Vortrag von Prof. Detlef Pollack (Westfälische Wilhelms-Universität Münster) der unter dem Titel „Zwischen Anpassung und Selbstbehauptung: Wo liegt die Heimat der in Deutschland lebenden türkeistämmigen Muslime?“ seine Studie „Integration und Religion aus der Sicht von Türkeistämmigen in Deutschland“ mit etwa 1200 Befragten vorstellte. Die Befragten zeigten in der überwiegenden Mehrheit ein hohes allgemeines Wohlbefinden und ein starkes Zugehörigkeitsgefühl zu Deutschland, gleichzeitig war jedoch das Gefühl mangelnder sozialer Anerkennung weit verbreitet. Ein Vergleich von erster Einwanderergeneration und zweiter/dritter Generation zeige, dass letztere stärker integriert (Sprache, soziale Teilhabe, Bildungsniveau) seien, gleichzeitig aber selbstbewusster in Bezug auf die Bewahrung ihrer bikulturellen Identität agieren. Auch sei die Religion ein stärkerer Identitätsmarker, während bei der ersten Generation die traditionelle Praxis wichtiger sei. Ein besonders interessantes Ergebnis war, dass das Bild, das Türkeistämmige vom Islam haben fundamental dem der Mehrheitsbevölkerung widerspricht. Während die Türkeistämmigen Islam mit Solidarität, Toleranz, Friedfertigkeit und Achtung der Menschenrechte assoziierten, zeigte die Mehrheitsbevölkerung durchgehend negative Assoziationen. Das Christentum hingegen besitzt sowohl in der Gesamtbevölkerung als auch bei den türkeistämmigen Befragten ein positives Image und ähnelt damit dem Bild, das Letztere vom Islam haben.
Ein weiteres Ergebnis der Studie war, dass fundamentalistische Einstellungen unter den türkeistämmigen Befragten weit verbreitet seien, was von Prof. Detlef Pollack als bedenklich eingestuft wurde. Die vier verwendeten Items zur Messung von Fundamentalismus wurden im Anschluss heftig diskutiert, insbesondere die Aussage „Die Befolgung der Gebote meiner Religion ist für mich wichtiger als die Gesetze des Staates, in dem ich lebe.“ Auf die Kritik, dass die Aussage einen Widerspruch zwischen religiösen Geboten des Islam und deutschen Gesetzen suggeriere, der für Muslime faktisch in der Regel nicht vorhanden sei, entgegnete Prof. Detlef Pollack, dass alle Fragen auch mit einer „weiß nicht“ Option versehen waren. Er verwies auch auf eine mit den gleichen Items arbeitende Studie von Ruud Koopmans, in der das Antwortverhalten nach Konfession aufgeschlüsselt wurde.
Pfarrer Friedrich Stiller merkte an, dass er persönlich der Aussage, religiöse Gebote seien wichtiger als die Gesetze des Staates, zustimmen würde und es darüber hinaus im Hinblick auf die deutsche Geschichte für wünschenswert halte, wenn christliche Institutionen in der Vergangenheit stärker nach dieser Maxime gehandelt hätten. Auch dem Item „Es gibt nur eine wahre Religion“ würde er als gläubiger Mensch zustimmen, ebenso, wie das seine jüdischen, katholischen und muslimischen Partner im Interreligiösen Dialog zweifellos aus ihrer Sicht in Bezug auf ihre Religion tun würden. Aus der Zustimmung zu zwei von vier Items einen Hang zum Fundamentalismus abzuleiten sei demnach doch fragwürdig.
Weitere Aspekte, die in der Diskussion aufgegriffen wurden, war die Definition von „Integration“ und Facetten des eigenen Selbstverständnisses (wie der Unwillen, sich als in Deutschland geborene und sozialisierte Person ständig für die Politik anderer Länder rechtfertigen zu müssen). Insgesamt ließ die Veranstaltung viel Raum für die Diskussion, die sich so frei entwickeln konnte.
Nach dem Mittagessen wurde die Arbeit in mehreren Workshops fortgeführt. Die AmF- Vorstandsvorsitzende Gabriele Boos-Niazy moderierte den Workshop „Beruf und Religion – Muslimische Frauen zwischen Karriere und Ausgrenzung“. Er startete mit einem rechtlichen Input zu den relevanten Grundrechten und dem AGG, die den Rahmen für die Gleichbehandlung muslimischer Frauen festlegen.
Dann wurden in zwei Gruppen Missstände genauer definiert und die Ergebnisse zusammengetragen und anschließend gemeinsam Lösungsansätze diskutiert. Da viele Teilnehmende im pädagogischen Bereich tätig sind, lag der Fokus neben dem Beruf auch auf dem Bildungsbereich und dem Übergang zwischen Schule und Beruf.
Im Gespräch zeigte sich, dass verletzende, verachtende und pauschalisierende Bemerkungen und Handlungen sowohl Schüler*innen als auch Kolleg*innen betreffen. Zwar scheint das Kopftuch ein besonderer Trigger zu sein und weibliche Personen stärker betroffen zu sein, aber Mikroaggressionen richten sich generell gegen als ‚fremd‘ wahrgenommene Menschen. Dabei sei besonders problematisch, dass offen verächtliche Bemerkungen, die Einzelpersonen in Gespräch fallen lassen, von den anderen Anwesenden unkommentiert gelassen werden. Erfahrungsgemäß helfe es jedoch schon, die diskriminierende Aussage in fragendem Ton zu widerholen und zu fragen, was genau denn damit gemeint sei. (Beispiel: die Bezeichnung von nicht-türkischstämmigen Schülerinnen als „Kopftuchtürkinnen“) Mit einem solchen einfachen rhetorischen Mittel könne den Gesprächsverlauf deutlich verändert werden, auch wenn in der Situation ein bisschen Mut dazu gehöre, sich zugunsten einer Minderheit zu äußern.
Ein weiteres Problem sei die Unwissenheit um Diskriminierung, wodurch zum einen Betroffenen die Möglichkeit fehle, sich angemessen gegen Diskriminierung zu wehren und zum anderen bei sozial benachteiligten Jugendlichen die Tendenz entstehen könne, alle Misserfolge darauf zu schieben, man sei diskriminiert worden, statt das eigene Verhalten (z.B. mangelnde Lernmotivation) zu hinterfragen.
Insgesamt neben unabhängigen Antidiskriminierungsstellen bessere Aufklärungsangebote für den Übergang zwischen Schule und Beruf notwendig.
Auch verpflichtende Module zum Umgang mit Pluralismus und rassismuskritischer Pädagogik im Rahmen der pädagogischen Ausbildung seien wünschenswert.
Nach der intensiven Arbeit in den Workshops schloss die Veranstaltung mit dem Bericht der Tagungsbegleiterinnen. Pfarrerin Ursula August und die Politikwissenschaftlerin Nigar Yardim teilten ihre persönlichen Eindrücke des Tages und rundeten so den Tag ab.
Durch die Vielfalt in den Positionen der ausgewählten Referenten, dem umfangreichen Raum für Diskussionen und der guten Zusammenarbeit in den Workshops bereicherte der Fachtag die Perspektive darauf was Muslime unter Heimat verstehen und welche Auswirkungen (politische)Debatten auf ihre Identitätsbildung haben. Wir freuen uns schon auf die nächste Veranstaltung der Islamischen Akademie NRW zur muslimischen Identität im Januar 2020.