Presseerklärung zum Urteil bezüglich des Berliner Neutralitätsgesetzes
Vor dem Arbeitsgericht Berlin hat eine Klägerin, die gegen das Land Berlin geklagt hatte, weil sie aufgrund des Neutralitätsgesetzes nicht an einer Grundschule tätig sein darf, erst einmal verloren. Die Versetzung an eine andere Schule sei rechtmäßig, da das Neutralitätsgesetz nach Ansicht des Gerichtes nicht verfassungswidrig sei. Inssan e.V. und das Bündnis #GegenBerufsverbot, dem auch das AmF angehört, fordern: Das Neutralitätsgesetz darf nicht länger bestehen bleiben.