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Pressemitteilung zum Urteil des Berliner Landesarbeitsgericht bzgl. Neutralitätsgesetz

Berlin, 30.11.2018

Antidiskriminierungsorganisationen begrüßen das Urteil des Landesarbeitsgericht: wie viele Klagen müssen noch folgen?

Zum wiederholten Male musste ein Gericht darüber entscheiden, ob das Land Berlin eine Muslima, die sich als Lehrerin beworben hatte, auf der Grundlage des sog. Neutralitätsgesetzes diskriminiert. Und wieder einmal hat ein Gericht dies bejahen müssen: eine Muslima darf aufgrund ihres Kopftuches nicht diskriminiert werden. Wieder einmal musste eine Frau für ihr Recht auf Gleichbehandlung streiten.
Diese Klagen wären nicht notwendig, wenn das Land Berlin die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von 2015 endlich umsetzen würde.

Der Justizsenator begrüßt dieses Urteil, das der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgt. Die Tatsache, dass er dafür kritisiert wird, offenbart die Priorisierung von bestimmten politischen Interessen zulasten des Rechtes.

„Das sog. Neutralitätsgesetz führt de facto zu einem Berufsverbot für muslimische Frauen, die ein Kopftuch tragen. Diese mittelbare Form der Diskriminierung ist nicht vereinbar mit der Verfassung, was das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung von 2015 betont hat. Daher muss das Gesetz abgeschafft werden“, so das Bündnis #GegenBerufsverbot.

Das Bündnis ist ein Zusammenschluss mehrerer Organisationen und Privatpersonen, die zum Thema Anti-Rassismus und Feminismus arbeiten und in der Debatte um das sogenannte Neutralitätsgesetz sowohl die Betroffenenperspektive als auch menschen-, bürger- und frauenrechtliche Argumente sichtbar machen möchte.

Die Presseerklärung kann hier heruntergeladen werden.

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