Am 23.02.2021 gab das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat in einer Pressemitteilung bekannt, einen Gesetzentwurf vorgelegt zu haben, der (u.a.) das Erscheinungsbild von Beamtinnen und Beamten regeln soll. In dem Gesetzentwurf geht es – Anlass hin oder her – jedoch nicht mehr nur um Tätowierungen mit verfassungswidrigen Inhalten, sondern auch um Kopftuch, Kippa und Schmuckkreuz.
Zum Hintergrund, der rechtlichen Einordnung und möglichen gesellschaftspolitischen Konsequenzen haben wir ausführlich Informationen zusammengetragen.