Berliner Bildungsverwaltung verschwendet Steuergelder im Kampf gegen muslimische Lehrerinnen
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- Erstellungsdatum 31. März 2021
- Zuletzt aktualisiert 22. März 2023
25. März 2021 Berlin. Die Bildungsverwaltung verschwendete bis heute 92.719,37 Euro an Verfahrenskosten, der Gang nach Karlsruhe wird das Land ein Vielfaches mehr kosten. Abschließend hatte das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 27.08.2020 die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts bestätigt, die das Land Berlin zu einer Entschädigung wegen Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verurteilt hatte und gab damit der muslimischen Lehrerin wieder Recht. An der diskriminierenden Einstellungspraxis der Bildungsverwaltung hat sich seitdem nichts geändert: Das pauschale Berufsverbot für muslimische Lehrerinnen mit Kopftuch wird weiterhin aufrechterhalten.
Die Bildungsverwaltung weigert sich seit Jahren muslimische Lehrkräfte mit Kopftuch einzustellen und verstößt damit schwerwiegend gegen die Vorgaben der Gerichte. Gut qualifizierte Frauen, Erzieherinnen, Lehrerinnen, Quereinsteigerinnen und Sozialpädagoginnen, die Berlin so dringend braucht, werden pauschal aufgrund des Kopftuches abgelehnt. Dass sie bestens qualifiziert sind, Mangelfächer unterrichten, Einstellungsgarantien haben, der Bedarf von Schulen gemeldet wird, scheint die Bildungsverwaltung nicht zu interessieren. Diese Einstellungspraxis widerspricht der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 2015 und des Bundesarbeitsgerichts 2020, nach der das Kopftuch einer Lehrerin nicht pauschal verboten werden darf. Aus der kürzlich öffentlich gewordenen Antwort der Bildungsverwaltung auf die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Walter (Grüne) geht hervor, dass bislang nur kopftuchtragende Frauen von dem sog. Neutralitätsgesetz betroffen sind und abgelehnt werden. Andere Religionen und Weltanschauungen waren nie Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten. In diesem Zusammenhang sind der Senatsverwaltung für Bildung unter Leitung von Frau Senatorin Sandra Scheeres 5.570,00 € Entschädigungszahlungen, 694,20 € Gerichtskosten und 86.455,17 € Anwaltskosten entstanden. Viel Geld, die das Land Berlin für die Fortbildung der Lehrkräfte, Bildung der Schüler*inne n, Schulsanierungen oder Digitalisierung der Schulen hätte ausgeben können, statt in erfolglose Streitigkeiten vor Gericht.
“Den Preis des Festhaltens am „Neutralitätsgesetz“ zahlen an erster Stelle muslimische Lehrerinnen, auch wenn wir als Gesellschaft alle für die Kosten aufkommen müssen. Wir rufen die Berliner Parteien in diesem Wahljahr auf, sich gegen Diskriminierung zu positionieren und in ihrem Wahlprogramm transparent zu machen, wie sie zu dem umstrittenen Gesetz stehen“, so Shemi Shabat vom Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin des TBB.
Zeynep Çetin von Inssan e.V. erklärt: „Seit Jahren bringt die Berliner Bildungsverwaltung muslimische Frauen um ihre beruflichen Chancen, zerstört Existenzen und vertreibt einige aus Berlin in andere Bundesländer, weil sie ihnen eine Einstellung verweigert. In der Schriftlichen Antwort verschleiert die Bildungsverwaltung die Tatsache, dass sie betroffenen Frauen mit einer Einstellungsgarantie nur ein Angebot an Berufsschulen unterbreitet. Was sucht z.B . eine Grundschullehrerin an einem OSZ für Bautechnik?“
„Die finanzielle Autonomie der Frau ist eines der wichtigsten Elemente der feministischen Agenda. Es darf nicht sein, dass es 2021 seitens Arbeitgeber*innen noch Auflagen gibt, wie eine Frau sich an zuziehen hat, um als neutral und kompetent wahrgenommen zu werden. Es ist ein Armutszeugnis für Berlin und für die Gleichberechtigung! “, so May Zeidani Yufanyi von der Initiative Berlin Muslim Feminists.
ÜBER UNS Das Bündnis #GegenBerufsverbot ist ein Zusammenschluss mehrerer Organisationen und Privatpersonen, die zum Thema Anti - Rassismus und Feminismus arbeiten und in der Debatte um das sogenannte Neutralitätsgesetz sowohl die Betroffenenperspektive als auch menschen- , bürger- und frauen*rechtliche Argumente sichtbar macht.