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Das neue Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbildes von Beamt:innen wirft weiter Fragen auf

Das neue Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbildes von Beamt:innen wirft weiter Fragen auf

Mit dem neuen potenziellen Kopftuchverbot für Beamtinnen beschäftigte sich am 31. Mai auch die Zoomkonferenz „#unneutral – Kopftuchverbote für Beamt*innen durch die neue Gesetzgebung?“ Angestoßen durch die Uni Bielefeld war die Veranstaltung vor allem für Student:innen gedacht, zog jedoch darüber hinaus ein interessiertes Publikum an. Vor rund 60 Zuhörer:innen entwickelte zunächst Prof.in Yasemin Karakaşoğlu (Uni Bremen) neue Perspektiven auf alte Debatten. Anschließend gab die AmF-Vorsitzende Gabriele Boos-Niazy einen umfassenden Rückblick auf die über 20-jährige Entwicklung der Kopftuchverbote und schließlich ging Prof. Klaus Gärditz (Uni Bonn) im Detail auf das neue Gesetz und seine möglichen Konsequenzen ein. Daraus entwickelte sich ein reger Dialog, der zeigte, dass die Verunsicherung groß ist und derzeit zur tatsächlichen Umsetzung noch keine abschließenden Aussagen gemacht werden können. Daher sind alle potenziell Betroffenen aufgerufen, wachsam zu sein und sich (beim AmF oder von anderen Stellen) beraten zu lassen, sobald ein Dienstherr mit Bezug auf das neue Gesetz ein Verbot religiös motivierter Bekleidungen oder Schmuckstücke für seinen Bereich ankündigt.

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