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Informationen rund ums Thema Wahlen

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Infos zu den Bundestagwahlen

Grafik mit zwei der Projekt-Cartoonpersonen und dem Titel: Was sind Bundestagswahlen?

Was sind Bundestagswahlen?

  • Der Bundestag entscheidet über wichtige Fragen, die euch alle betreffen.
  • Ihr entscheidet, wer euch im Bundestag vertritt.
  • Bei den Wahlen entscheidet ihr auch über Ideen und Vorstellungen der Zukunft.
  • Und auch, welche Ideen eine wichtige Rolle spielen werden.
Grafik mit zwei der Projekt-Cartoonpersonen und dem Titel: Was ist ein:e Abgeordnete:r?

Was ist ein:e Abgeordnete:r?

In einer Demokratie sind Abgeordnete eure Vertreter:innen in einem Parlament. Abgeordnete arbeiten in einem Parlament. Das kann ein Land- oder Bundestag sein oder das Europäische Parlament. Ihr wählt die Abgeordneten in einer Wahl. In den Parlamenten wird viel besprochen und entschieden. Das ist nicht immer ganz einfach und kann nicht jede:r von uns. Daher gibt es Abgeordnete, die uns dafür vertreten. Abgeordnete werden meistens für eine feste Zeit zwischen 4-5 Jahren gewählt. In jedem Parlament haben Abgeordnete verschiedene Aufgaben. Manche davon sind in allen Parlamenten gleich.

Grafik mit zwei der Projekt-Cartoonpersonen und dem Titel: Was ist eine Partei?

Was ist eine Partei?

Eine Partei ist eine Gruppe von Menschen, die ähnliche politische Interessen haben und sich zusammengetan haben. Menschen haben verschiedene Meinungen und Interessen. In Parteien tauschen sie sich darüber aus und entwickeln gemeinsam Ideen. Eine Demokratie braucht mehrere Parteien, damit viele Ideen entstehen und damit möglichst viele Menschen eine Partei finden, die ihre Meinungen und Interessen vertritt. Jede:r kann in eine Partei eintreten und dort mitmachen. Wenn Menschen eine Partei gründen wollen, brauchen sie keine Erlaubnis. Parteien müssen sich an demokratische Grundsätze halten. Zum Beispiel haben alle Mitglieder ein gleiches Stimmrecht. Parteien müssen auch sagen, woher sie Geld bekommen und wofür sie Geld ausgeben. Das dürfen alle Menschen in Deutschland wissen.

Grafik mit zwei der Projekt-Cartoonpersonen und dem Titel: Was ist eine Koalition?

Was ist eine Koalition?

Eine Koalition ist eine Zusammensetzung von zwei oder mehreren Fraktionen für eine festgesetzte Zeit. Innerhalb einer Fraktion haben die Abgeordneten gleiche oder ähnliche Interessen und Ziele, die sie erreichen möchten. Meist hat die Koalition im Parlament die absolute Mehrheit: mehr als die Hälfte der Abgeordneten gehören zu der Koalition. So kann die Koalition Abstimmungen gewinnen. Sie kann auch die Mehrheit bei der Wahl von wichtigen Ämtern haben. Bei einer Koalitionsverhandlung verhandeln zunächst die Parteien miteinander, bevor sich eine Koalition bildet. Die Parteien reden darüber,

  • ob sie zusammen regieren können,
  • welche Ziele sie gemeinsam verfolgen
  • und wer wichtige Ämter bekommen soll.

Danach können sich die Parteien entweder für oder gegen eine Koalition entscheiden. Wenn sich mehrere für eine Koalition festlegen, schließen sie einen Koalitionsvertrag und regieren dann gemeinsam.

Grafik mit zwei der Projekt-Cartoonpersonen und dem Titel: Was ist eine Fraktion?

Was ist eine Fraktion?

Eine Fraktion ist eine Zusammensetzung von Abgeordneten aus der gleichen Partei oder von Abgeordneten mit ähnlichen Interessen und Zielen. Nach einer Wahl entwickeln sich Fraktionen im Parlament. Eine Fraktion arbeitet in einem Parlament zusammen und möchte die Interessen ihrer Mitglieder verwirklichen. Eine Fraktion kann aus über die Hälfte aller Abgeordneten bestehen. Mit der absoluten Mehrheit im Parlament, hat sie auch die Mehrheit bei Abstimmungen. Eine Fraktion kann sowohl Abstimmungen allein gewinnen, als auch die Mehrheit bei der Wahl von wichtigen Ämtern haben. Sie kann auch nicht die absolute Mehrheit haben. Dafür sucht sie sich einen oder mehrere Partner. Gemeinsam bilden sie dann eine Koalition. Auch können mehrere Fraktionen zusammen eine Koalition bilden.

Wählen gehen leicht gemacht

Foto eines nicht ausgefüllten Stimmzettels

Was wählst du mit der Erst- und Zweitstimme?

Mit der Erststimme wählst du eine Person aus deinem Wahlkreis. Diese Person vertritt deinen Wohnort im Bundestag.

Wer die meisten Stimmen in seinem Wahlkreis bekommt, kommt in den Bundestag. Diese Person nennt man dann Wahlkreisabgeordnete:r. Die Zweitstimme entscheidet, wie viele Sitze eine Partei gewinnt. Es gibt insgesamt 598 Sitze im Bundestag. Zweitstimmen zählen nur, wenn Parteien min. 5% aller Zweitstimmen oder 3 Wahlkreise gewonnen haben. Das nennt man auch die 5%-Hürde. Mit der Zweitstimme wählst du nicht eine Person, sondern die Liste einer Partei. Auf der Liste stehen alle Personen, die eine Partei in den Bundestag schicken möchte. Die Reihenfolge der Liste ist wichtig: Wer oben steht, hat größere Chancen ins Parlament zu kommen. Mit der Zweitstimme entscheidest du also: Welche Partei bekommt mehr Gewicht im Parlament? Warum wählst du mit der Zweitstimme die Liste einer Partei? Mögliche Gründe:

  • Die Partei spricht mich an und hat gute Ideen!
  • Die Kandidat:innen auf der Liste finde ich gut!
Foto eines Wahlbriefs von außen

Briefwahl beantragen – so geht’s:

Die Briefwahlunterlagen bestehen aus:

  • dem Stimmzettel,
  • einem blauen Wahlumschlag,
  • dem Wahlschein
  • einem roten Wahlumschlag

Jede:r von euch bekommt eine Wahlbenachrichtigung. Auf der Rückseite davon, kannst du die Briefwahl beantragen. Diese füllst du aus und schickst sie zurück an die Wahlbehörde. Die Adresse der Wahlbehörde steht auf der Wahlbenachrichtigung. Die Briefwahl kannst du auch online beantragen. Die Wahlbehörde schickt dir die Unterlagen zur Wahl zu. Hierzu bekommst du auch eine Anleitung, wie die Briefwahl funktioniert. Zur schrittweisen Anleitung für die Briefwahl gelangst du hier. (QR-Code den wir auf dem Flyer hatten oder einen Link)

Grafik mit zwei der Projekt-Cartoonpersonen und dem Titel: Was macht eine Wahl ungülig?

Was macht deine Wahl ungültig?

Deine Stimme ist ungültig, wenn dein Stimmzettel:

  1. nicht amtlich hergestellt ist,
  2. keine Kennzeichnung hat,
  3. für einen anderen Wahlkreis gültig ist
  4. wenn der Wille des Wählers nicht zu erkennen ist,
  5. einen Zusatz oder Vorbehalt enthält.

Enthält der Stimmzettel nur 1 Stimmabgabe, so ist die nicht abgegebene Stimme ungültig. Bei der Briefwahl sind beide Stimmen ungültig, wenn der Stimmzettel nicht in einem (amtlichen) Stimmzettelumschlag abgegeben wurde. Ist der Stimmzettelumschlag leer abgegeben worden, gelten beide Stimmen als ungültig. Mehrere Stimmzettel in einem Stimmzettelumschlag gelten als 1 Stimmzettel, wenn gekennzeichnet – sonst gelten sie als 1 Stimmzettel mit 2 ungültigen Stimme.

Was sagen muslimsiche Vorbilder?

Alle Live-Talks und Videos zum Projekt findest du auf unserem Youtube-Kanal in unserer Playliste „Jede Stimme zählt“

Wählen gehen gegen Antimuslimsichen Rassismus

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