Demokratiefördergesetz
Laut einer Studie gibt es zum ersten Mal seit vielen Jahren mehr autokratische als demokratische Staaten auf der Welt. Ob ein demokratisches System Bestand hat und es ein friedliches Miteinander gibt, hängt in großen Teilen auch von Menschen ab, die sich in zahlreichen Vereinen und Initiativen gegen Extremismus und alle Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit engagieren, kurz, einer Zivilgesellschaft, die sich für den Schutz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung einsetzt. Zur Förderung der zivilgesellschaftlichen Kräfte sieht der Koalitionsvertrag die Schaffung eines Demokratiefördergesetzes (bis 2023) vor. Die Bundesministerien für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und Inneres (BMI) haben dazu ein Diskussionspapier erstellt und zivilgesellschaftliche Organisationen zu Stellungnahmen eingeladen.
Wir haben in unserer Stellungnahme die Themen Medien, Begegnung und Abbau struktureller Diskriminierung, die Debattenkultur und ihre Auswirkung auf die Sichtbarkeit insbesondere von Musliminnen, sowie die Identitätsbildung unter Bedingungen eines ständigen Otherings thematisiert. Hier haben wir insbesondere die Verantwortung des Staates hervorgehoben, Stereotype wirksam zu bekämpfen und sie sich nicht (z.B. durch Verbote religiös konnotierter Bekleidung) zu eigen zu machen. Hinsichtlich der Förderung haben wir, neben der Notwendigkeit von struktureller Förderung, auf die besondere Situation von Gruppen hingewiesen, die intersektionaler Diskriminierung ausgesetzt sind. Die Überschneidung von Diskriminierungsmerkmalen und die Beseitigung daraus resultierender Benachteiligung muss im Gesetzesvorhaben berücksichtigt werden.