Fünf Jahre Instanbul-Konvention
Die Istanbul-Konvention (das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt) schafft als völkerrechtlichery Vertrag einen Rechtsrahmen, um Frauen gegen Gewalt zu schützen. In Deutschland wurde die Konvention am 1. Februar 2018 in geltendes Recht umgesetzt. Die Anwendung soll Frauen und Mädchen ein gewaltfreies Leben garantieren. Anlässlich des Jubiläums lud das Bündnis Istanbul-Konvention (BIK) – ein Zusammenschluss von mehr als 25 Frauenrechtsorganisationen und Bundesverbänden, die sich schwerpunktmäßig zum Thema Gewalt gegen Frauen und Mädchen engagieren – zu einer digitalen Veranstaltung ein. Ziel der Veranstaltung war es, aus der Perspektive von Expertinnen aus Zivilgesellschaft, Verwaltung und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) auf die Umsetzung der Konvention in den letzten Jahren zu sehen und über Erfolge und kritische Punkte, die der Verwirklichung der Zielsetzung im Wege stehen, zu sprechen. Die Bundestagsabgeordneten Ulle Schauws (Bündnis 90/die GRÜNEN), Nicole Bauer (FDP) und Ariane Fäscher (SPD) tauschten sich untereinander und mit den Teilnehmer:innen, die im Chat Fragen stellen konnten, aus. So wurde unter anderem über die schwierige Situation bei Scheidungen, in denen Gewalt eine Rolle spielt, gesprochen. Die Istanbul-Konvention sieht zwar vor, dass Gewaltschutz Vorrang vor dem Umgangsrecht hat, doch in der Praxis wird Letzterem in Sorgerechtsverfahren in der Regel Vorrang eingeräumt, was die Ex-Partnerinnen potenziellen Gewaltsituationen aussetzt.