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100 muslimische Frauen diskutieren „Kopftuchverbot“- Gesetz

100 muslimische Frauen diskutieren „Kopftuchverbot“- Gesetz

Das Aktionsbündnis muslimischer Frauen e.V. (AmF) aus Wesseling und der Verband Muslimischer Lehrkräfte e.V. (VML) aus Köln haben eine vielbesuchte Informationsveranstaltung zum Thema Kopftuchverbot am 17.05. veranstaltet. Knapp 100 Teilnehmerinnen aus ganz Deutschland tauschten sich über rechtliche Konsequenzen des Gesetzes zum Erscheinungsbild von Beamt:innen aus, den Umgang mit theoretischen Aufforderungen des Arbeitgebers zum Ablegen des Kopftuches etc.

Grund des Treffens war das am 22. April 2021 vom Bundestag mit den Stimmen von CDU, SPD und AfD verabschiedete Gesetz, welches am 7. Mai 2021 vom Bundesrat, gegen die Stimmen der Linken, angenommen wurde. Der Anlass des Gesetzes waren eigentlich rechtsradikale Tattoos eines Polizeibeamten, insofern das große Erstaunen und der Protest der muslimischen Community Deutschlands darüber, dass religiöse Symbole wie Kippa, Kreuz und Kopftuch ebenfalls miteinbezogen wurden.

„Muslimischen Frauen mit Kopftuch gibt dieses Gesetz generell kein sicheres Gefühl in ihrer beruflichen Arbeit. Das Gesetz ist ein großer Rückschritt für die Religionsfreiheit in Deutschland, auch wenn es in Bezug auf muslimische Lehrerinnen zum Glück nicht greift“, erklärte Birgül Karaarslan vom Verband Muslimischer Lehrkräfte e.V.

Der Vielzahl von muslimischen Lehrerinnen im Online-Meeting konnte die Referentin des Abends und Vorsitzende des AmF, Gabriele Boos-Niazy, in der Tat Hoffnung geben, denn der Gesetzestext und auch die vergangenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, zeigen eindeutig, dass zumindest Lehrerinnen davon nicht betroffen seien. Versuche durch einzelne Schulleitungen seien zwar theoretisch möglich, so Boos-Niazy, denen könne aber selbstbewusst begegnet werden mit Verweis auf bestimmte Gesetzesabschnitte sowie die zuständigen Bezirksregierungen.

Allerdings sei zu erwarten, dass es in den anderen Bereichen, in denen kopftuchtragende Beamtinnen arbeiten, über kurz oder lang zu rechtlichen Verfahren kommen werde, insbesondere, sofern die Bundesländer das Gesetz zum Anlass nehmen, entsprechende Verordnungen zu erlassen. „Das neue Gesetz hat das Potential, kopftuchtragende Frauen in die Zeit von 2003 zurückzukatapultieren. Damals hatte das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber die Wahl gelassen, unter eng begrenzten Bedingungen Kopftuchverbote im Schuldienst zu erlassen oder eben auch bewusst davon abzusehen, um die Vielfalt der Gesellschaft auch in der Schule abzubilden. Acht, vorwiegend konservativ regierte Bundesländer, haben diese Chance damals nicht ergriffen und sich zudem auch nicht an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes gehalten. Das hat zu einem mehr als zehn Jahre andauernden  Berufsverbot für kopftuchtragende Frauen im Schuldienst geführt. Diesen Albtraum wollen wir jetzt, wo der Zugang zum gesamten Beamtentum zur Debatte steht, nicht in viel größerem Ausmaß noch einmal erleben.“

Daher sei eine generelle rechtliche Klärung hinsichtlich des Gesetzes für alle muslimischen Frauen im Berufsleben anzustreben. Schließlich habe erst der öffentliche Widerspruch von muslimischer Seite CDU und SPD dazu bewegt zumindest einen Rückzieher zu machen, in dem die Regierungsparteien erklärten, dass dieses Verbot nicht generell beabsichtigt sei.

Für die Teilnehmerinnen des knapp 90-minütige Austausches waren die Informationen durch das Aktionsbündnis muslimischer Frauen und den Verband Muslimischer Lehrkräfte sowie die gegenseitige Unterstützung ein deutlicher Hoffnungsschimmer, angesichts immer neuer Angriffe auf die muslimische Lebenspraxis.

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