Das Mitte Juli erlassene Urteil des EuGH ermöglicht es, das Kopftuch, die Kippa, den Turban und jede andere Form des religiösen Ausdrucks unter bestimmten Bedingungen zu verbieten. Um gegen sich
Das Aktionsbündnis muslimischer Frauen e.V. (AmF) aus Wesseling und der Verband Muslimischer Lehrkräfte e.V. (VML) aus Köln haben eine vielbesuchte Informationsveranstaltung zum Thema Kopftuchverbot am 17.05. veranstaltet. Knapp 100 Teilnehmerinnen
Dadurch, dass der Gesetzesentwurf die Regelungen im BBG und BeamtenStG sehr allgemein und weit formuliert, ist der Weg für ein prophylaktisches und pauschales Verbot bereitet.
Die nunmehr seit fast sechs Jahren anhaltende Missachtung dieses Grundsatzes unserer Rechtsordnung ist ein fatales Signal nicht nur gegenüber den unmittelbar betroffenen Frauen, sondern weit darüber hinaus.
„Jetzt kann das Verbot nicht länger mit der bloßen Behauptung, eine Lehrkraft mit Kopftuch oder Kippa werde den Schulfrieden stören und die staatliche Neutralität verletzen, aufrechterhalten werden,“ sagte die Juristin
Eine abstrakte Gefahr ist (wie ein abstrakter Lottogewinn) lediglich etwas, das man sich vorstellt, eine konkrete Gefahr ist eine, die tatsächlich vorhanden ist (so, wie Geld, das man tatsächlich gewonnen
Ein Jahr nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuchverbot – ein Resümee Am 13. März 2015 wurde der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum so genannten Kopftuchverbot veröffentlicht. Was hat sich seitdem
Die Osthessen-News berichten von einem Treffen Jugendlicher mit dem Bundespräsidenten. Dabei thematisierte eine junge Muslima das Kopftuchverbot im Schuldienst. Da die rechtliche Situation in dem Artikel falsch dargestellt wird, haben