Expertinnenbeitrag zu einem Parallelbericht für den UN-Ausschuss ICERD
Die Beseitigung von Diskriminierungen ist ein Ziel, das auch auf der Agenda der Vereinten Nationen steht. An den entsprechenden Ausschuss (UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung – ICERD) müssen Staaten, die die Konvention unterschrieben und ratifiziert haben, regelmäßig Bericht erstatten. NGOs haben die Gelegenheit, diese Staatenberichte, die oft Lücken aufweisen, zu kommentieren und Parallelberichte herauszugeben. Das AmF beteiligte sich in den letzten Jahren immer wieder an solchen Parallelberichten und wurde diesmal von der Eberhard-Schultz-Stiftung angefragt, mitzuwirken. Das haben wir gerne gemacht und über strukturelle Diskriminierung kopftuchtragender Frauen durch neu geschaffene sogenannte Neutralitätsgesetze in der Justiz und im Bundesbeamtendienst geschrieben.
Dabei konnten wir auch darauf hinweisen, dass bereits der UN-Ausschuss zur Einhaltung der Frauenrechtskonvention (CEDAW) Deutschland wegen dieser diskriminierenden Gesetzgebung gerügt hat. Dieser Erfolg wurde ebenso durch einen Parallelbericht erreicht wurde, zu dem das AmF beigetragen hat.
Den dem UN-Ausschuss vorgelegten Bericht findet ihr unter folgendem Link; unser Beitrag beginnt auf Seite 80.