Religiöse Zeichen begründen keinen Objektivitätszweifel
Für das Themenportal für Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte interviewt Sabine Berghahn unsere Vorstandsvorsitzende Gabriele Boos-Niazy zu Verboten religiöser Zeichen im Justizdienst. Bisherige Gesetze führen zu einer mittelbaren Diskriminierung: Während die Formulierungen zwar eine Gleichbehandlung suggerieren, führt die Anwendung zu einer unterschiedlichen Behandlung aufgrund der Religionszugehörigkeit und des Geschlechts.
Unter dem Titel „Religiöse Zeichen begründen keinen Objektivitätszweifel und können doch verboten werden – ein Déjà-vu“ wird über das Bundesverfassungsgerichtsurteil zu religiösen Symbolen bei Rechtsreferendar*innen, den geplanten Kopftuchverboten, Parallelen im Vorgehen der Politik zu Verboten für Lehrer*innen und die Auswirkungen der Verbote in der Praxis gesprochen.
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