Deutsche Kopftuchverbote vor dem europäischen Gerichtshof
Die Frage „Darf das Kopftuch am Arbeitsplatz verboten werden?“ wird erneut vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelt – das Schlussplädoyer des Generalstaatsanwalts fand heute statt. Besonders wichtig: Die deutsche Verfassung hat besonders hohe Schutzstandards, die unter anderem der Grund sind, dass Kopftuchverbote in Deutschland immer von Gerichten gekippt werden. Religionsfreiheit und der Schutz vor Diskriminierung sind wichtiger, als nicht stichhaltig belegbare Bedenken. Daher war eine der Fragen an den Europäischen Gerichtshof, ob man die in der deutschen Verfassung garantieren Rechte in diesem Punkt auf EU-Niveau downgraden darf. Das Schlussplädoyer lässt hoffen, dass der hohe Grundrechtsschutz in Deutschland weiter bestehen bleiben wird – wir sind auf das endgültige Urteil gespannt.
Zum Schlussplädoyer äußert sich unsere Vorstitzende Maryam Kamil Abdulsalam „Der EuGH hat die Gelegenheit gleich mehrerer Versäumnisse seiner 2017er Rechtsprechung gerade zu rücken: Zum einen kann auch in einer allgemeinen Unternehmensregel eine unmittelbare Diskriminierung erkannt werden – die Klägerinnen können ihr Kopftuch und ihren Glauben nicht einfach andere Garderobe abgeben. Zum anderen war der EuGH bisher völlig blind für die intersektionale Dimension der Fälle: Die Klägerinnen werden hier nicht bloß als Musliminnen, sondern auch als Frauen und als migrantisch gelesene Personen benachteiligt. Diese Gemengelage lässt sich nicht bloß damit lösen, dass diese Frauen in die Unsichtbarkeit im Arbeitsleben verbannt werden!“