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Input beim Treffen des Netzwerks Diskriminierungskritische Bildungsarbeit in Berlin

Das neue Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbildes von Beamt:innen löst auch bei vielen Organisationen Irritationen aus. So beschäftigte sich auch das Netzwerk Diskriminierungskritische Bildungsarbeit in Berlin mit dem Thema und bat um einen Input, den die AmF-Vorsitzende Gabriele Boos-Niazy gerne bei einer Online-Sitzung am 23. September gab. Die Situation in Berlin wird nach wie vor durch die Debatte um das Neutralitätsgesetz geprägt, daher ging es auch darum, auseinanderzudividieren, in welchem Bereich welches Gesetz gilt. Zudem stellte sich die Frage, ob auch bei der zu erwartenden Abschaffung bzw. verfassungsgemäßen Auslegung des Berliner Neutralitätsgesetzes anschließend Lehrkräfte mit religiös konnotierte Bekleidung arbeiten dürfen oder in diesem Falle das neue Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbildes für eine lückenlose Weiterführung des Verbots sorgen wird – das tut es nicht, denn es gilt explizit nicht für Lehrkräfte. Ein kleiner Lichtblick!

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