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Pressemitteilung und Offener Brief: Enttäuschung über Berliner Koalitionsvertrag

Das Bündnis #GegenBerufsverbot setzt sich seit Jahren für die Auslegung des Berliner Neutralitätsgesetz gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht von 2015 ein, nach der ein pauschales Kopftuchverbot nicht zulässig ist. Zahlreiche Gerichtsentscheidungen, zuletzt die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom August 2020, verpflichten das Land Berlin ebenso zu dieser Auslegung, doch die Bildungsverwaltung verweigert bisher die Umsetzung. Die Senatswahlen weckten die Hoffnung, dass sich die Situation nun auch in Berlin für die Lehrerinnen mit Kopftuch endlich ändern wird und sie – so selbstverständlich, wie in allen anderen Bundesländern auch – ihrem Beruf nachgehen können. Doch im neuen Koalitionsvertrag heißt es lediglich: „Die Koalition passt das Berliner Neutralitätsgesetz in Abhängigkeit von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an.“ Damit ist leider nicht die Rechtsprechung von 2015 gemeint, sondern eine Entscheidung, die vermutlich erst in ein paar Jahren getroffen werden wird. Dass in Berlin die Lehrerinnen weiter in der Warteschleife hängen, will das Bündnis #GegenBerufsverbot nicht hinnehmen und hat als Reaktion auf den Koalitionsvertrag eine Pressemitteilung und einen offenen Brief an die Koalitionsparteien veröffentlicht.
Pressemittelung | Offener Brief

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