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Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf des Landes Schleswig-Holstein

Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf des Landes Schleswig-Holstein

Das Land Schleswig-Holstein hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der verschiedene Änderungen beamtenrechtlicher Regelungen vorsieht. Eine der neuen Regelungen enthält eine Ermächtigungsgrundlage dafür, religiös motivierte Bekleidung unter bestimmten Umständen verbieten zu können. Daher hatte u.a. das AmF (auf Vorschlag von Bündnis 90/DIE GRÜNEN) die Gelegenheit, eine schriftliche Stellungnahme zum Gesetzentwurf abzugeben, welche wir natürlich gerne wahrnahmen. Wir machten deutlich, dass wir in der vorgesehenen Regelung einen Verstoß gegen diverse grundrechtliche Prinzipien sehen, wie die Verpflichtung des Staates zur Neutralität, seine Verpflichtung zur Gleichstellung (Art. 3 Abs. 2 und 3 GG), die Religionsfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG), die Freiheit der Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 GG) und das Verbot der Benachteiligung beim Zugang zu öffentlichen Ämtern (Art. 33, Abs. 3 GG). Zudem haben vergleichbare bisherige Regelungen gezeigt, dass sie anti-emanzipatorisch und anti-integrativ wirken. Die geplante Regelung zu religiös motivierten Erscheinungen stellt eine staatliche Legitimation zur Förderung und zum Schutz diskriminierender und vorurteilsbelasteter Einstellung dar, denn der Staat begründet das potenzielle Verbot damit, ein „objektiver Dritter“ könne beim Anblick einer kopftuch- oder kippatragenden Amtsperson Zweifel an deren Unparteilichkeit haben und dieser Vertrauensverlust gefährde die Funktionsfähigkeit der gesamten Verwaltung.

Wir haben deutlich gemacht, dass durch die geplante Regelung Menschen mit religiös-konnotierter Bekleidung unsichtbar gemacht werden, damit einem falschen Neutralitätsverständnis Vorschub geleistet und der Trend des Umbaus unseres säkularen in einen laizistischen Staat befördert wird. Das entspricht nicht unserer Verfassung, deren weites Neutralitätsverständnis die Lehre ist, die wir aus unserer Geschichte gezogen haben. Wir haben den Gesetzgeber aufgefordert, die geplante Passage ersatzlos zu streichen.

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