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Deutschland legt Bericht zur Gleichstellung von Frauen vor – BUG e.V. zeigt Mängel bzgl. der Gleichstellung kopftuchtragender Frauen auf

Deutschland legt Bericht zur Gleichstellung von Frauen vor – BUG e.V. zeigt Mängel bzgl. der Gleichstellung kopftuchtragender Frauen auf

1985 unterzeichnete Deutschland die Frauenrechtskonvention (CEDAW) und hat sich damit vor den Vereinten Nationen zur Gleichstellung von Frauen verpflichtet. Seitdem wird die Umsetzung regelmäßig überprüft; dazu legt die Bundesregierung einen Bericht vor und wird von einem UN-Komitee befragt. Themen sind u.a. die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Bildungs- und Aufstiegschancen. Das Komitee kann unter dem Aspekt der Menschenrechte auf Lücken hinweisen, die geschlossen werden müssen. Nicht-Regierungsorganisationen haben die Möglichkeit, den staatlichen Bericht zu kommentieren und auf Defizite in der Gleichstellung hinzuweisen. Dies hat das Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung (BUG e.V.) genutzt und auf die rechtliche Situation muslimischer Frauen mit Kopftuch hingewiesen, die im CEDAW-Bericht der Bundesregierung nicht erwähnt wird. Rabia Küçükşahin, die 2021 einen sehr erfolgreichen Protest gegen eine Regelung im Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbildes von Beamtinnen und Beamten, die kopftuchtragende Frauen potentiell treffen kann, initiiert hat, hatte die Gelegenheit vor dem UN-Komitee zu sprechen. Sie wies auf die in den letzten Jahren geschaffenen gesetzlichen Hürden für kopftuchtragende Frauen beim Zugang zu öffentlichen Ämtern (insbesondere in der Justiz und dem Beamtentum) hin.

Da wir regelmäßig mit ihr im Austausch stehen, konnten wir ad-hoc ein Schriftstück beisteuern, das erläutert, weshalb sich die faktische Diskriminierung kopftuchtragender Frauen beim Zugang zum Arbeitsmarkt nicht in Beschwerdezahlen niederschlägt und welche Argumentationsmuster die geschaffenen Verbote zugrundeliegen. Wir haben uns sehr gefreut, dass wir mit unserer Expertise dazu beitragen konnten, dass der CEDAW Ausschuss das Thema aufnahm und nun der Bundesregierung empfiehlt: „Stellen Sie sicher, dass muslimische Frauen im öffentlichen Sektor, einschließlich der Justiz, nicht für das Tragen von Kopftüchern bestraft werden, unter anderem durch eine weitere Änderung des Bundesbeamtengesetzes und durch eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit, damit dies nicht als Vertrauensbeeinträchtigung angesehen wird, wenn im öffentlichen Dienst eine Beamtin ein Kopftuch trägt.“ Innerhalb von zwei Jahren muss die Bundesregierung darüber informieren, welche Schritte sie unternommen hat, um die Empfehlung umzusetzen. (Abschließende Bemerkungen des CEDAW Ausschusses) Das ist ein großer politischer Erfolg, zu dem wir mit unserer aktiven Netzwerkarbeit beigetragen haben! Hier geht’s zum Online-Beitrag.

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