Eine ganze Veranstaltungsreihe befasst sich mit dieser derzeit heiß diskutierten Thematik. Ausgerichtet wird sie vom Kompetenznetzwerk Islam- und Muslimfeindlichkeit (dem auch das AmF angehört) sowie der Kommission für Antidiskriminierung und
Der Fachtag, bei dem wir ein Panel zum Thema Arbeit beitragen konnten, war eine krönende letzte Veranstaltung für das Jahr 2021. Die Tagung begann am Abend des 15. mit einem
Das Bündnis #GegenBerufsverbot setzt sich seit Jahren für die Auslegung des Berliner Neutralitätsgesetz gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht von 2015 ein, nach der ein pauschales Kopftuchverbot nicht zulässig ist. Zahlreiche
Das Netzwerk Rassismuskritische Schulpädagogik – ein Zusammenschluss von Pädagog:innen, Wissenschaftler:innen und Unilehrende verschiedener Hochschulen – lud am 29.November im Rahmen einer Ringvorlesung ein, die sich mit den Kopftuchdebatten (insbesondere im
Am 29. Oktober veröffentlichte die Muslimische Akademie Heidelberg i. G. (Teilseiend e. V.) eine Broschüre über muslimisch-zivilgesellschaftliche Bildungsträger in Deutschland, die Bestandsaufnahmen und Selbstportraits enthält. „Die muslimische Zivilgesellschaft in Deutschland
Die Bildungsverwaltung hat bis heute mehr als 92.000 Euro an Verfahrenskosten verschwendet, um sich immer wieder für das verfassungswidrige Neutralitätsgesetz gerichtlich rüffeln zu lassen. Dazu äußern sich Stimmen aus dem
Die Heinrich-Böll-Stiftung veröffentlichte vor einiger Zeit ein Dossier, in dem verschiedene Aspekte beleuchtet werden, die bei der Debatte um religiöse Vielfalt und gleiche Teilhabechancen eine wichtige Rolle spielen. Die gleichnamige
Die nunmehr seit fast sechs Jahren anhaltende Missachtung dieses Grundsatzes unserer Rechtsordnung ist ein fatales Signal nicht nur gegenüber den unmittelbar betroffenen Frauen, sondern weit darüber hinaus.
„Jetzt kann das Verbot nicht länger mit der bloßen Behauptung, eine Lehrkraft mit Kopftuch oder Kippa werde den Schulfrieden stören und die staatliche Neutralität verletzen, aufrechterhalten werden,“ sagte die Juristin
Eine abstrakte Gefahr ist (wie ein abstrakter Lottogewinn) lediglich etwas, das man sich vorstellt, eine konkrete Gefahr ist eine, die tatsächlich vorhanden ist (so, wie Geld, das man tatsächlich gewonnen